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Kinder- und Jugendorthopädie

Kinder- und Jugendorthopädie bedeutet die Diagnose, Untersuchung und Behandlung möglicher Fehlbildungen, Erkrankungen, Verletzungen oder Wachstumsstörungen im Bereich des Stütz- und Bewegungsapparates im Kindes- und Jugendalter.

In diesem Alter ist es von besonderer Bedeutung, eine Früherkennung von Fehlentwicklungen zu gewährleisten. Denn wenn mit der Therapie rechtzeitig begonnen wird, können teilweise irreversible Spätschäden vermieden werden.

Im Kindes- und Jugendalter sollte besonders untersucht werden:

  • Füße (z.B. Knick-, Spreiz- u. Senkfuß, Hohlfuß, Sichelfuß, usw.)
  • Hüften
  • Extremitäten (z.B. Fehlstellungen der Beine)
  • Erkennung von Wachstumsstörungen
  • Wirbelsäule (Skoliosen)

Der Großteil der Sprechstunden besteht dabei jedoch in einem beratenden Gespräch. Bei ca. 20% aller Veränderungen müssen wir eine konservative (= nicht operative) Behandlung durchführen (Heilgymnastik, Schuheinlagen u.ä.). Eine operative Therapie ist nur in 10% der Fälle notwendig.

Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

Der Mutter-Kind-Pass enthält aus orthopädischer Sicht drei Untersuchungen. Diese Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung und Behandlung von Störungen des Bewegungsapparates des Säuglings, im Speziellen der Hüfte.

  • Die erste Hüftultraschalluntersuchung in der ersten Lebenswoche.
    Diese wird zumeist noch im Krankenhaus durchgeführt. Sollte dem nicht so sein oder haben Sie zu Hause oder ambulant entbunden, können Sie diese Untersuchung gerne bei uns durchführen lassen.

  • Die orthopädische Untersuchung des Säuglings in der 4.-7. Woche.
    Hierbei handelt es sich um eine allgemeine körperliche Untersuchung des Bewegungsapparates des Säuglings.

  • Die zweite Hüftultraschalluntersuchung des Säuglings in der 6.-8. Lebeswoche.

Bei einem Säuglingsultraschall wird die Hüfte durch ungefährliche Schallwellen untersucht. So können etwaige Entwicklungsstörungen frühzeitig diagnostiziert und behandelt werden. Sie ist nicht belastend und schmerzfrei.

Sollte sich bei einer dieser Vorsorgeuntersuchungen ein behandlungsbedürftiger Befund ergeben, sind weitere Ultraschallkontrollen außerhalb dieser MUKI-Termine notwendig.

 

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